wg. Hochzeit gemeinsamer Wohnsitz erforderlich???

alexia @, Dienstag, 22.09.2009 (vor 5331 Tagen) @ alexia

Brauche nochmals Hilfe, ich kann wirklich mit der Rückmeldung auf mein Schreiben and die Stadt nicht so viel anfangen, wie soll ich denn nun reagieren>>>

hier nun die Antwort:

mit Schreiben vom 28.8 teilten Sie uns mit, dass ein gemeinsamer Hauptwohnsitz für Sie und Ihren Ehepartner nicht bestimmt werden kann, da nach Art.15 Abs. 2 Satz 2 keine vorwiegend benutzte Wohnung der Familie festgestellt werden kann.
Weiterhin beziehen Sie sich auf die "Auffangregel" nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6. Damit diese Regelung zur Anwendung gelangt, muss vorher ausgeschlossen werden, dass eine "Zweifelsregelung" nach Art.15 Abs. 2 Satz 4 nicht zu einem Ergebnis führt. Das bedeutet, dass der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen eines Ehepartners an seinem bisherigen Hauptwohnsitz liegt.
Damit eine Entscheidung nach Art. 15 Abs.2 Satz 6 getroffen werden kann, benötigen wir von Ihnen und Ihrem Ehepartner entsprechende Nachweise (Vereinszugehörigkeiten, Nachweise der Arbeitgeber, etc.), Kopien sind ausreichend.
Nachdem ihr derzeitiger Meldestatus voraussichtlich nur zeitlich begrenzt ist, maximal bis zur Beendigung der Schule und Beginn einer Ausbildung Ihres Sohnes, wäre eine Bescheinigung der Schule vorteilhaft. Bitte senden Sie uns diese Unterlagen an die oben angegebene Adresse.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen.

Soweit die Rückmeldung der Stadt.
Ich z.B. gehe in keinen Verein, bin selbständig und was ich mit etc. anfangen soll weiß ich nicht. Es kann auch möglich sein, dass ich nach Beendigung der Schule meines Sohnes noch hier bleibe bis er die Ausbildung beendet hat, oder das meinem Sohn einfällt auf die FOS zu gehen. Was soll mir die Schule denn Bescheinigen, das Ende der Schulzeit>

Bitte hier wirklich nochmal um Eure Hilfe,
vielen Dank im Voraus,
Alexia


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