Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

Alfred @, Freitag, 13.11.2009 (vor 5691 Tagen) @ Gustav

Fragen darf man natürlich, und wenn eine Gemeinde nicht antworten will, muss man halt dringlicher werden. Z.B. sollte man bei jeder Klage einfach nach diesen Zahlen fragen. Vielleicht findet sich mal ein Gericht, das sich nicht für dumm verkaufen lässt.
Viele Gemeinden halten mit den Zahlen hinter dem Berg und wollen sie partout nicht rausrücken. Warum auch immer. Das Steuergeheimnis ist es sicher nicht. Eine Antwort z.B.: Die Zahl der Steuerfälle lässt sich angeblich nicht ohne unvertretbaren Aufwand (deswegen wohl Aufwandsteuer) ermitteln. Oder: Es gibt 5.000 potentielle Steuerfälle.
Bei Garmisch würde ich einfach, z.B. in einem Leserbrief oder im Zusammenhang mit einer Klage behaupten:
Von ca. 1.500 Zweitwohnungen werden nur etwa 350 besteuert. Einheimische werden überhaupt nicht zur Zweitwohnungsteuer veranlagt. Auch von auswärts kommende Berufstätige werden nicht besteuert Das Steueraufkommen liegt mit ca. 70.000 EURO noch unter den dafür aufzuwendenden Kosten. Wegen der Abwanderung vorzugsweise junger Einwohner nach München und andere Großstädte - die auf diese Weise der dortigen Zweitwohnungsteuer entgehen wollen - ist die Einwohnerzahl rückläufig.


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