Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

GRIBS @, Mittwoch, 18.11.2009 (vor 5685 Tagen) @ Gustav

Das Gesamtaufkommen der einzelnen Gemeindesteuern, z.B. auch Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und eben auch die Zweitwohnungssteuer ist selbstverständlich öffentlich. Die Steuereinnahmen der Gemeinde sind Bestandteil des Haushaltsplans und dieser ist öffentlich.
Das Steuergeheimnis bezieht sich nur auf die individuellen Daten der Steuerpflichtigen selbst, aber nicht auf die Gesamteinnahmen einer Kommune aus einer bestimmten Steuerart.
Wir empfehlen einen Blick in den Haushaltsplan der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen. Dieser muss in Rathaus - leider ist er, wie ich soeben feststelle nicht auf der homepage der Gemeinde eingestellt - interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht gegeben werden.
Im Haushaltsplan ist dann im Verwaltungshaushalt unter den Einnahmen im Einzelplan 9 und dort im Unterabschnitt 9000 "Eigene Steuern" die Position Zweitwohnungssteuer zu finden.
Viel Erfolg wünscht
Peter Gack
GRIBS-Kommunalbüro
www.gribs.net


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