Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

Alfred @, Mittwoch, 18.11.2009 (vor 5737 Tagen) @ Rebell

Der Geldbedarf der öffentlichen Hand ist unerschöpflich - das ist nicht nur in BY so. Natürlich gehen dort die Uhren anders. Bei der ZWSt hat BY sogar ziemliche Verspätung.
Die eigentlich interessante Zahl fehlt leider: nämlich die Zahl der Zweitwohnungsteuerfälle. Danach ließe sich abschätzen, ob jede Nebenwohnung wirklich eine Zweitwohnung ist und besteuert wird. Ich habe da erhebliche Zweifel. So tappt man im Dunkel der Steuergeheimnis(krämerei), in dem sich verwaltungsseitig gut leben lässt.


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