Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

Bjoern @, Freitag, 20.11.2009 (vor 5684 Tagen) @ Alfred

ich kann Peter Gack nur beipflichten. der Haushaltsplan einer Kommune ist öffentlich zugänglich und dort lässt sich das Gesamtaufkommen an ZWS einsehen (sowohl das geplante als auch das tatsächlich erreichte ... letzteres mit 2jähriger Verspätung)

hinsichtlich der Anzahl der ZWS Fälle dürfte die Kommune gegenüber dem Bürger vermutlich die Auskunft verweigern. allerdings besteht die Möglichkeit, dass ein Abgeordneter (Gemeinde- oder Stadtrat) im "Parlament" eine entsprechende Anfrage stellt ... dann müsste der Bürgermeister diese wahrheitsgemäß beantworten (Rechtsgrundlage: die jeweilige Gemeindeordnung)


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