Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

Alfred @, Mittwoch, 18.11.2009 (vor 5685 Tagen) @ GRIBS

Nun stehen zwei Aussagen im Raum, die sich anscheinend widersprechen. Aus Erfahrung neige ich Gustav zu.
Da ja nicht jeder nach GAP fahren kann, um im Gemeindebüro (vielleicht) Auskunft zu bekommen, wäre es ganz nett, wenn folgende Angaben, die ja nicht dem Steuergeheimnis unterliegen, mal klar genannt werden.
1. Wie viele Einwohner in GAP sind mit Nebenwohnung gemeldet>
2. Wie viele Steuerfälle gibt es>
3. Wie hoch ist das jährliche Steueraufkommen seit Einführung der so genannten ZWSt>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion