Nachweis zur Berichtigung ZWS

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5872 Tagen) @ dan22

Die Sachbearbeiterin in Solingen hat Tagträume.
Da Du die Nebenwohnung (so heißt das richtig), nicht innehast, bist du auch nicht steuerpflichtig. Wenn die Satzung der Stadt Solingen etwas anderes besagen sollte oder von der Verwaltung eigenmächtig anders ausgelegt würde, wäre das nicht verfassungskonform. Auf eine Klage kannst Du es wohl ruhig ankommen lassen.
Die Abmeldung der Nebenwohnung war überflüssig.
Nun weiß ich nicht, wie bei Dir der aktuelle Sachstand ist. Wenn die Stadt Beweise haben will, soll sie erst mal klar sagen, was Sache ist.
Bevor Du Nachweise erbringst, schreibe (nicht telefonisch, da weiß dann später keiner mehr was davon) ganz einfach:
„Bei meiner vom …. bis … registrierten Nebenwohnung handelt es sich nicht um eine Zweitwohnung (s. BVerwG Urteile vom 13.5.09 - 9 C 06 und 07.08), sondern um Wohnraum in der Wohnung meiner Eltern, den ich nicht innehatte.“
Das wird die Stadt zwar nicht verstehen (wollen) und vmtl. nachfragen oder Dich „schätzen“. In beiden Fällen wird Dir hier mit Sicherheit (weiter)geholfen.
Solltst du schon einen Steuerbescheid haben, hilft nur noch klagen. Sofort!

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» Danke


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