Nachweis zur Berichtigung ZWS

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5256 Tagen) @ dan22

Hast Du nun schon einen Steuerbescheid oder nicht> Wenn Ja, will die Stadt Dich hinhalten, bis er rechtskräftig wird. Wenn Nein, braucht Dich der Termin nicht zu jucken.
Ich nehme mal an, Du hast noch keinen Bescheid, weil der Steuerfall ja erst „zum Abschluss“ gebracht werden soll. Die Steuererklärung scheinst Du aber schon abgegeben haben. Vermutlich vollständig nach Vordruck – und damit falsch – ausgefüllt.
Du kannst meinen Vorschlag ruhig ein bisschen erweitern und auf die blödsinnige Frage eingehen. Könnte u.U. das Verständnis der Bearbeiterin für den Sachverhalt fördern.

„Bei meiner vom …. bis … registrierten Nebenwohnung handelt es sich nicht um eine Zweitwohnung (s. BVerwG Urteile vom 13.9.09 - 9 C 06 und 07.08), sondern um Wohnraum in der Wohnung meiner Eltern, den ich nicht innehatte. Da ich mich dort nur zeitlich untergeordnet aufgehalten habe (deswegen auch Neben- und nicht Hauptwohnung), ist mir nicht bekannt, wie viele Personen die Wohnung in dem fraglichen Zweitraum genutzt haben. Diese Auskunft können ihnen nur die Wohnungsinhaber zu Teil werden lassen.“


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