Nachweis zur Berichtigung ZWS
» Hast Du nun schon einen Steuerbescheid oder nicht>
Nein, noch nicht
» Die Steuererklärung scheinst Du aber schon abgegeben haben. Vermutlich vollständig nach Vordruck – und damit falsch – ausgefüllt.
Ja, ich habe die Erklärung abgegeben und gesagt, dass ich 1-2 Tage im Monat als Gast dort bin.
Falsch ausgefüllt im Sinne von inhaltlich falsch oder falsch, dass ich ihn überhaupt ausgefüllt habe>
Wird das zu einem schwerwiegenden Problem>
Beim Telefonat habe ich der Bearbeiterin gesagt, dass die Wohnung zu viert (mich eingeschlossen) "genutzt" wurde. Sie hat diese Aussage nicht schriftlich wird sich aber sicher dumm vorkommen, wenn ich das oben Empfohlene schreibe.
Danke nochmal
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dan22,
24.11.2009
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Alfred,
24.11.2009
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24.11.2009
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