Nachweis zur Berichtigung ZWS
Ich kenne den Solinger Vordruck der Steuererklärung nicht. Aber die meisten sind so aufgebaut, dass der Befragte, wenn er die Erklärung vollständig ausfüllt, praktisch zugibt, Inhaber einer Zweitwohnung zu sein. Das meinte ich mit „falsch ausgefüllt“ - denn Du bist nicht Inhaber einer Zweitwohnung.
Ein schwerwiegendes Problem ergibt sich daraus wohl nicht.
Warum sollte die Bearbeiterin sich nur dumm vorkommen> Wenn Du nur 1-2 Tage im Monat die Wohnung (als „Gast“) nutzt, kannst Du doch wirklich nicht wissen, was im Rest des Monats passiert. Und die Wohnungsinhaber kann die Bearbeiterin selbst fragen. Die Anschrift hat sie ja.
Ansonsten: Viel Spaß. Eine Konstellation wie Deine darf nicht zu einer Besteuerung führen.
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dan22,
24.11.2009
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Alfred,
24.11.2009
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