ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

knappe81 @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen)

Hallo,

bitte dringend um Hilfe. Habe am WE ein Schreiben des ZFA Nürnberg bekommen. Ich soll einen Auskunftsbogen wg. Nebenwohnung ausfüllen.

Auch den Zeitraum, wann ich die Wohnung innehatte soll ich eintragen.
Ein paar Hintergrundinfos: Von Juni 05- bis Mai 07 war ich in Nbg. mit Hauptwohnsitz gemeldet. Alleinige Mieterin der Wohnung war und ist meine Freundin. Im Mietvertrag war ich nie aufgeführt.
Hab in NRW einen Job gefunden und bin im Sommer 07 dorthin gezogen. Auf dem Einwohnermeldeamt hab ich nichts ausgefüllt..das hat die Dame hinterm Tresen gemacht..vermutlich hat sie mich gefragt ob ich die Wohnung beibehalten werde und ich hab ja gesagt. Kann mich leider nicht mehr daran erinnern. War aber nicht so gewollt.
Seit meinem Auszug kann ich auch nicht über die Wohnung verfügen, wie es eben in dieser Satzung unterstellt wird.
Wohnungsschlüssel hat ausschließlich meine Freundin. Sie ist -wie erwähnt- alleinige Mieterin und zahlt auch die Miete alleine. Sie würde dies -falls nötig auch schriftlich bestätigen-.

Weiterhin hab ich jetzt etwas von dieser bayer. Armutsgrenze gelesen.

Welches Vorgehen wird empfohlen>

a) Rückwirkende Abmeldung des Nebenwohnsitzes (oder ist dann ggf. ein Bußgeld höher als die Zweitwohnungssteuer>)
Bei der Bußgeldproblematik bin ich eben unsicher ob das nur Haupt- oder auch Nebenwohnsitz betrifft.

b) Eine schriftliche Erklärung ans ZFA, dass ich die Wohnung ab Auszug nicht innehatte, so wie es in der Satzung steht und ich zu den Details (Wohnfläche, Nettokaltmiete usw) keine näheren Angaben machen kann, da ich selbst nie Mieter dieser Wohnung war.

Da ich in 2009 diese EK-Grenze unterschreite sollte ich wohl noch fristwahrend einen Antrag auf Befreiung für 2009 stellen, da ich bis dato noch in Nbg. mit Nebenwohnsitz gemeldet bin, oder>

Für Tipps wäre ich dankbar.


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