ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

knappe81 @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5204 Tagen) @ Alfred

Besten Dank für die Antwort.
Um auf deine Fragen einzugehen:
Geltendmachen der Unterschreitung der Armutsgrenze wäre doch schon sinnvoll, da ich ja immernoch gemeldet bin u.
die ZWS dann von 06/07 bis lfd. (also auch 2009) verlangt wird oder>

Zu 1.) Tresen war in NRW#
Zu 2.) wir führen eine WE-Beziehung mit wechselseitigen Besuchen. Habe aber keine eigenen Möbel in der Wohnung...wenn sie wollte hätte sie mich nicht reinlassen müssen..also ohne ihren Willen kann ich nicht über die Wohnung verfügen. Dagegen klagen> Bei wem> Eher nicht.
Es ist ihre Wohnung...und es war schon immer ihre Wohnung. Hab diesbzgl. keinerlei Rechte.
3. aktuelle Hauptwohnsitz in NRW ist eine Mietwohnung.
Meine Wohnung...mein Mietvertrag.


Zur Off-Topic Frage: Komme ursprünglich aus dem Bonner Raum. Von daher ist es für mich nicht sooo hart. Aber da ich gelegentlich noch in Nbg. bin, hab ich der Stadt ja nicht ganz den Rücken gekehrt.
Würde auch wieder zurückkehren...wenn ich einen Job fände...

Wie geh ich nun vor> Was schreib ich in den Auskunftsbogen>
"Kann keine detaillierten Angaben machen mangels Mietvertrag"
wird dann einfach vom ZFA geschätzt und mir eine Mega-Steuer aufgebrummt>

Soll ich mich nun rückwirkend abmelden oder nicht>

Ist es grds. üblich, dass das ZFA den Zeitraum nicht benennt und ich diesen eintragen muss>!

Für Antworten besten Dank im Voraus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion