ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5569 Tagen) @ knappe81

Vorab:
1. Nicht a) oder b) sondern a) + b) (allerdings mit Modifikationen – dazu später).
2. Die bayerische Armutsgrenze soll erst für ZW-Steuern ab 1.1.09 gelten, für Dich also mit ziemlicher Sicherheit unergiebig.
3. Wer falsche melderechtliche Angaben macht, muss immer mit einem Bußgeld rechnen, diesbezüglich sollte es für Dich keine Ungewissheit geben. Ob das bei Dir so berechtigt wäre, kann ich aus Deinen Angaben nicht erkennen. Wäre näher zu prüfen. Ergibt sich evtl. schon aus meinen Fragen.

Zum Sachverhalt ein paar Fragen:
1. Ist meine Annahme richtig, dass es in NRW war, wo Du „vor dem Tresen gestanden hast.>
2. Mal salopp gefragt: War es so, dass Deine Freundin Dich jederzeit aus der Wohnung hätte schmeißen können (warum spielt keine Rolle) und Du hättest gehen müssen> Oder hättest Du dagegen klagen können>
3. War Deine melderechtliche Hauptwohnung in NRW eine Miet- oder Eigentumswohnung> Oder was anderes>

Eine Zusatzfrage (für die Sache nicht wichtig, aber für mich persönlich):
Franken ist nicht Bayern, aber es gehört immerhin dazu. Dass man Bayern ggf. verlassen muss, um seine Brötchen woanders zu verdienen, mag sein, wenn es auch schwer vorstellbar ist. Aber hast Du nicht wenigstens ab und zu Sehnsucht nach Bayern oder Franken oder Nürnberg> Nach der Freundin frage ich nicht.


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