ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5422 Tagen) @ knappe81

Vorweg: Nicht zu viel Persönliches schreiben.
Denke bitte immer daran, dass hier Leute unerkannt mitlesen können, die sich eigentlich dafür schämen müssten.

Zur Sache:

Du musst zwischen Melderecht und Zweitwohnungsteuerrecht trennen. Im Melderecht hat die ZWSt nichts zu suchen – sie stört eher. Im Zweitwohnungsteuerrecht ist das Melderecht m.E. zwar nicht völlig bedeutungslos, wird aber in der Nürnberger Verwaltungspraxis und auch in der deswegen verfassungswidrigen Satzung in unzulässiger Weise einbezogen.

Zuerst zum Melderecht:
1. Da Du mit Deiner Freundin noch zusammenlebst, ist Deine melderechtliche Situation auf keinen Fall falsch.
2. Nach Deiner Schilderung sehe ich das so: Du bist nicht ausgezogen und mit Nebenwohnung richtig gemeldet, da Du in NRW arbeitest und Dich dort vorwiegend aufhältst. Du musst Dich in N also nicht abmelden, es wäre m.E. sogar melderechtswidrig.
3. Du kannst Dich aber auch auf den Standpunkt stellen, Dich nur noch besuchsweise in Nürnberg aufzuhalten. Dann wäre eine Abmeldung der Nebenwohnung richtig. Aber nicht rückwirkend, sondern „ab sofort“ und die Begründung wäre: Ich bin am … ausgezogen und halte mich nur noch besuchsweise dort auf.
4. Was stimmt/eher zutrifft, weißt Du selbst, ich kann es nicht beurteilen.
5. So oder so, ein Bußgeld wegen einer Melderechtswidrigkeit hast Du nicht zu befürchten.

Zur Zweitwohnungsteuer:
1. Wie von Dir geschildert, bist Du zweifelsfrei Nutzer einer Nebenwohnung in N. und Inhaber einer melderechtlichen Hauptwohnung in NRW, die du als einzige Wohnung „innehast.
2. Deine Nebenwohnung in Nürnberg ist nach der Satzung der Stadt keine Zweitwohnung und Du hast sie auch nicht inne.
3. Für Dich besteht keine Steuerpflicht, da Du nicht „Inhaber einer Zweitwohnung“ bist, nur Nutzer einer Nebenwohnung.
4. Bisher hast Du Dich nicht satzungswidrig verhalten, da Du der Anzeigepflicht nachgekommen bist. Ein Bußgeld hast Du nicht zu befürchten, aber es geht ja weiter.

Zum „Auskunftsbogen“
1. Ich nehme mal an, dass es sich dabei um den amtlichen Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ handelt, und Du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurdest. Dieser Pflicht musst Du gem. Satzung nachkommen.
2. Persönlich würde ich zuerst Mal die Stadt schriftlich bitten, mich von dieser Pflicht zu entbinden und erst wenn sie das nicht tut, den Bogen ausfüllen und zurück geben (Formulierung gefällig>).
3. Was Du evtl. in die Steuererklärung schreiben musst, kann ich Dir leider überhaupt nicht sagen. Fast jede Stadt hat ihren eigenen Vordruck, von denen der eine meist so falsch/unbrauchbar ist wie der andere. Nur: Du musst bei der Wahrheit bleiben - nach bestem Wissen und Gewissen.
4. Den Nürnberger Vordruck habe ich im Netz nicht gefunden. Der Kerl aus Nürnberg hat es auch nicht für nötig gehalten, ihn mir zuzumailen und zwingen kann ich ihn leider nicht.
5. Wenn Du nach dem von mir zum Melderecht und zur ZWSt Geschriebenen glaubst, den Vordruck ausfüllen zu können, ist es in Ordnung. Wenn Du noch konkrete Einzelfragen hast, stelle sie. Wenn Du mir den Vordruck mailen kannst, wäre ich Dir dankbar, könnte Deine evtl. Fragen besser beantworten und, vielleicht zum Gaudi oder zum missvergnügen des einen oder anderen, die „Qualität“ des Vordrucks kommentieren.
6. Nach meinen Erfahrungen mit N. kann ich Dir versichern, dass sie dort nicht wissen, was sie tun. Sie werden u.U. also behaupten, Du wärst steuerpflichtiger Inhaber einer Zweitwohnung, um die Widerstandskraft Deines Charakters auf die Probe stellen. Zu diesem Zweck werden sie Dich vielleicht sogar mit Hinweisen auf richterliche Entscheidungen zuschütten, die auf den Müllhaufen der Justizgeschichte gehören.
7. Aber so weit ist es noch nicht.

Zur Armutsgrenze
Da Du nicht Inhaber einer Zweitwohnung in N. bist, fällt die Steuer übehrhaupt nicht an. Die Frage nach den "positiven Einkünften" stellt sich für Dich nicht.

Noch Fragen> Oder kann's weiter gehen>


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