ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung
» 2. Deine Nebenwohnung in Nürnberg ist nach der Satzung der Stadt keine
» Zweitwohnung und Du hast sie auch nicht inne.
» 3. Für Dich besteht keine Steuerpflicht, da Du nicht „Inhaber einer
» Zweitwohnung“ bist, nur Nutzer einer Nebenwohnung.
zu 2+3:jawoll..genau, das wollte ich bestätigt haben
» Zum „Auskunftsbogen“
Habe leider keinen Scanner..kann es ggf. am WE einscannen.
»
» Noch Fragen> Oder kann's weiter gehen>
Jein, Formulierungsbeispiel würde ich auf jeden Fall benötigen, wg. Anschreiben an Stadt zur Entbindung der Pflicht wg. ZSW. Wobei das ursprüngl. Schreiben ja vom ZFA kam...ist dann die Stadt da der richtige Ansprechpartner>
Bis jetzt schonmal danke für die Hilfe.
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knappe81,
19.01.2010
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Alfred,
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