5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen
Das Problem ist, dass ich die Satzung der Stadt Oderberg nicht kenne. Ich vermute zwar, dass es sich bei der Satzung der Stadt Oderberg eine Fremdenverkehrsgemeindezweitwohnungsteuersatzung (!!!) handelt, aber ich kenne sie nicht. Deswegen nur ziemlich allgemein, getrennt zwischen Vergangenheit/Gegenwart und Zukunft.
Vergangenheit/Gegenwart:
Wenn es nicht in formalen Details hakt, ist die rückwirkende Erhebung der „Steuer“ zulässig. Der Bescheid liegt auf dem Tisch. Man kann dagegen Widerspruch einlegen. Das sollte man aber nur tun, wenn man bereit ist, zu klagen, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich nur nach Lesen der Satzung sagen. Sollte in der Satzung sinngemäß stehen, dass die Erwerbszweitwohnungen von Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, nicht besteuert werden, empfehle ich: Widerspruch und Klagen, denn die Satzung ist verfassungswidrig. Es handelt sich nicht um eine zulässige örtliche Aufwandsteuer.
Zukunft:
Ob ihr die Wohnung nutzt oder nicht, kann nur interessant sein, wenn die Satzung nur Nebenwohnungen als Zweitwohnungen normiert. Wäre möglich, kann ich aber nur sagen, wenn ich weiß, was dazu (Was ist eine Zweitwohnung nach der Oderberger Satzung) und zur Steuerpflicht in der Satzung steht.
Nicht sehr hilfreich, aber vielleicht ein Ansatz für weitere Fragen/Informationen.
PS: Die Frage, ob es sich um eienn Nebenwohnsitz handelt, ist hier völlig uninteressant und ersichtlich auch nicht gemeint. Es geht darum, ob die Zweitwohnung (nach BVerfG) eine Nebenwohnung ist oder nicht.
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einkaufwagenchip,
21.01.2010
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Bjoern,
22.01.2010
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LionelHutz,
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