5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen

LionelHutz @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5621 Tagen) @ einkaufwagenchip

starker nickname... :-)

Du solltest Dich schlau machen, ob und wann die Gemeinde Oderberg eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer geschaffen hat. Die sollte in dem Bescheid auch genannt sein. Vermutlich wird das halbwegs korrekt gelaufen sein und der Rat hat eine erste Satzung bereits vor 2006 erlassen und sie ist am 1.1.2006 in Kraft getreten. Dann ist die Steuer wahrscheinlich erstmal entstanden. Das kann man nur an Hand der Satzung prüfen. Das eine Steuerforderung der Stadt bereits verjährt ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Das müßte man an Hand der Satzung und brandenburgischem (>) Landesrecht prüfen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, betrachtest Du die Wohnung selbst als kleinen Luxus. Du wohnst in Berlin und die weitere Wohnung wird ab und zu an Wochenenden benutzt und steht sonst leer.

Melderechtlich bist Du wohl verpflichtet die Oderberger Wohnung als Nebenwohnung zu führen. Alles andere kann Ärger geben, spätestens wenn dich jemand verpfeift. Wenn sich die Stadt dann auf den Standpunkt stellt, Du hättest die Wohnung abgemeldet um die Steuer zu prellen, kann es noch mehr Ärger geben.

Für Deinen Fall, dass eine zweite Wohnung als 'Luxus' innegehabt wird, ist die Erhebung einer Zweitwohnungssteur wohl rechtlich möglich. D.h. für mich, dass selbst wenn die Satzung der Gemeinde Oderberg nichtig sein sollte, gegebenenfalls eine neue rechtswirksame Satzung rückwirkend beschlossen werden kann. Wenn die Gemeinde Oderberg, was ich vermute, gerade auf solche 'Luxusfälle' wie Deinen abzielt, ist das nicht ganz unwahrscheinlich.

Die Chancen, dass Du Dich bei gegebener Sachlage langfristig legal der Steuer entziehen kannst, sehe ich eher gering. Aber da spielt auch Politik mit rein, weshalb es eventuell im Einzelfall doch sinnvoll sein kann, auf Zeit zu spielen.


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