5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen
» die Ausgaben für die ZWS kannste sicher beim Finanzamt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen ... aber zahlen musste sie erstmal
Die Wohnung wird selbst genutzt. Ich sehe keinen direkten Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften und keine Möglichkeit eines Abzugs. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
gesamter Thread:
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen -
einkaufwagenchip,
21.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen - Alfred, 21.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen - LionelHutz, 21.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen -
Bjoern,
22.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen - Alfred, 22.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen -
LionelHutz,
22.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen -
Bjoern,
22.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen - LionelHutz, 22.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen - Alfred, 22.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen -
Bjoern,
22.01.2010
- 5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen - Alfred, 22.01.2010