5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen
ich sehe es genauso wie meine Vorredner:
du hast 2 Wohnungen inne, die Nebenwohnung wird gelegentlich selbst genutzt ... insofern der klassische Fall der ZWS
Verjährung ist noch nicht eingetreten, da du die "Steuererklärung" erst 2008 abgegeben hast ... ab da beginnt die 4jährige (>) Verjährungsfrist
die Ausgaben für die ZWS kannste sicher beim Finanzamt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen ... aber zahlen musste sie erstmal
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einkaufwagenchip,
21.01.2010
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Bjoern,
22.01.2010
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LionelHutz,
22.01.2010
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Bjoern,
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