5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen

Bjoern @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5619 Tagen) @ einkaufwagenchip

ich sehe es genauso wie meine Vorredner:

du hast 2 Wohnungen inne, die Nebenwohnung wird gelegentlich selbst genutzt ... insofern der klassische Fall der ZWS

Verjährung ist noch nicht eingetreten, da du die "Steuererklärung" erst 2008 abgegeben hast ... ab da beginnt die 4jährige (>) Verjährungsfrist

die Ausgaben für die ZWS kannste sicher beim Finanzamt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen ... aber zahlen musste sie erstmal


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