Kein existierender Sozialismus von Alfred

Himbim13 @, Montag, 08.02.2010 (vor 5601 Tagen) @ Alfred

» Halten eines Pferdes usw. für den persönlichen Lebensbedarf wäre ein
» durchaus geeigneter Steuergegenstand für eine örtliche Aufwandsteuer. Hätte
» allerdings den Nachteil, dass es vorwiegenden Einheimische (und damit
» Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen) treffen würde.

„Luxus“-Fernreisen
» und -Autos werden im Übrigen bereits besteuert.
»

»Eine
» Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für
» die Kommune ein ziemlich totes Kapital.
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» Und um zum real existierenden Sozialismus noch was anzumerken: Wer eine» Datsche hatte, zahlte m.W. keine Zweitwohnungsteuer. Also her mit dem real
» existierenden Sozialismus!

Und um zum real existierenden Sozialismus noch was anzumerken: Wer eine Datsche hatte, zahlte m.W. keine Zweitwohnungsteuer. Also her mit dem real existierenden Sozialismus.

Entweder entspricht diese Auffassung Unwissenheit, so sei sie verziehen, obwohl Fortbildung gut täte. Oder bewusste dialektische Diskussionsart a/la real existierenden Sozialismus, die durch isolierte Betrachtungsweise behauptet schwarz ist weis und weis, ist schwarz. Die Unrichtigkeit und Gefährlichkeit einer derartig isolierten Betrachtungsweise wird durch die Richtigkeit der These, alles ist im Zusammenhang zu sehen und nichts isoliert zu betrachten bewiesen!
Man sollte nämlich wissen, dass der Grund und Boden dieser Datschenflächen entweder Diebesgut,
gesetzeswidrig enteignete Grundstücke bzw. Bodenflächen von mittelbäuerlichen Betrieben waren, die in die LPG’s gepresst wurden und dem das Verfügungsrecht zu ihren Grünstücken damit entzogen war. Dieses Thema an diesen Ort tiefschürfend zu behandeln gehört nicht hierher. Aber eine derart isolierte Aussage, wie oben, könnte man auch als Steilvorlage für die Nachfolgepartei der Menschenrechte verachtende SED sein. Denn deren Auffassung war, wer Eigentum an einer unvermehrbaren Sache besitzt ist ein Dieb am Volkseigentum.

Und diese Betrachtungsweise ist mit dem Leipziger Urteil, wonach die 2.WhgSt seine Berechtigung
dadurch findet, weil der/ die Innehabende damit ihre finanzielle Möglichkeit unter Beweis stellt diesen Aufwand sich zu Leisten, vergleichbar. Denn alleine die in dieser Sache kursierenden Wortschöpfungen, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Ferienwohnung sind ja schon Neid auslösende Formulierungen. Nach meiner Auffassung gibt es alleine die nach dem Melderecht gültige Bezeichnung Haupt- und Nebenwohnung. Weshalb dann nicht nur Nebenwohnungssteuer>

Wenn also die Leistung eines Menschenlebens mit den ohnehin bereits schon dafür geleisteten Steuern und Abgaben und damit erfolgten Belastungen, extra nur deshalb belastet wird, weil Personen, verantwortungsbewusst eine Alterssicherung, eine erforderliche Sicherung zur Erwerbstätigkeit oder eine für das spätere Leben erforderliche Ausbildung schafft und deshalb von Herren in unkündbarer Stellung mit dicken Pensionen so eingestuft werden, dass damit anzeigt wird, dass diese Personen finanziell dazu in der Lage sind eine Extrasteuer zu leisten, untergräbt die politischen Forderungen auf Selbstverantwortung für seine Vorsorge, zu seiner Mobilität und seinen Willen zur Fortbildung. Ist dieses Urteil nicht ein Schlag in das Gesicht derjenigen Politiker die diese
Forderungen bei jedem nur erdenklichen Auftritt, der Bevölkerung vor Augen halten. Konterkariert dieses Urteil nicht den politischen Willen der Politik. Wird damit nicht bewiesen, das die Bevölkerung mit Taschenspielertricks getäuscht werden. Die Studenten erhalten Bafög welches aus Steuergeldern bezahlt wird, die Universitäten verlangen Studiengebühren und die Städte verlangen Nebenwohnungssteuer und begründen Diese mit Leistungen, die sie angeblich erbringen. Der Pendler erhält Kilometerpauschale aus Steuergeldern, wenn er diese einspart und damit sich klimaverantwortlich verhält, wird er mit einer Nebenwohnungssteuer bestraft. Die Steuergelder die der Staat hierzu in die rechte Tasche den Personenkreis steckt holt er aus der linken Tasche wieder heraus und brüstet sich mit den Angeblichen Wohltaten die er leistet. Rentner, die sich für ihre Altersicherung mit Fleiß, Sparsamkeit und Verzicht, anstelle diese Ersparnisse bei dubiosen Banken (s. BayernLB) oder Versicherungen angelegt haben, stattdessen eine Immobilie erworben haben, werden bestraft, in dem man Ihnen, obwohl sie bereits alle kommunalen Abgaben wie Bürger die mit Hauptwohnung gemeldet sind zahlen, darüber hinaus nachdem man Sie geködert hat mit einer extra Steuer belastet. Einer Steuer, deren Höhe sich nach der örtlichen Kaltmietenhöhe richtet, ohne, dass man jemals einen örtlichen Mietspiegel zu Gesicht bekommt. Das, die Extrabesteuerung einer Nebenwohnung einen Wertverlust der Immobilie nach sich gezogen hat, ist bewiesen. Das, die Rentenerhöhung nicht einmal den Inflationsausgleich beinhaltet, ist auch bewiesen. Das, eine Vermietung unter Berücksichtigung der Rechte von Mietnomaden schon eine halbe Enteignung des Eigentümers beinhaltet, ist auch bewiesen.

Soweit Argumentiert wird,

das Halten eines Pferdes usw. für den persönlichen Lebensbedarf wäre ein durchaus geeigneter Steuergegenstand für eine örtliche Aufwandsteuer. Hätte allerdings den Nachteil, dass es vorwiegenden Einheimische (und damit Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen) treffen würde<

beweißt doch die Verlogenheit und Unredlichkeit dieser Landes- Kreis- und Kommunalfürsten, die erst sich ihrer gesetzgeberischen Verantwortung unter Hinweis auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht entledigen. Den Kommunen eine rachgierige Baulandausweisung gestatten.
Das mit dem Erwerb einer solchen Fläche nicht nur die Infrastrukturerweiterungskosten, sondern auch die kommunalen Folgeabgaben erhoben werden ist legitim.
Von den, nach dem Bayer. Wahlgesetz politisch kastrierten, sich nicht wehren könnenden Nebenwohnungsinhabern aber nachträglich eine Sondersteuer zu Kassieren, weil diese, durch die richterliche pauschale Unterstellung, in der Lage sind eine solche Steuer zu zahlen, ist eine beginnende Enteignung derjenigen, die als Nutzer oder Inhaber einer solchen Immobilie ausgewiesen sind.
Und hier schließt sich der Kreis. Es dürfte den Betroffenen egal sei, ob ein proletarisches verbrecherisches System, wie der Realexistierende Sozialismus, den Besitz eines Menschen enteignet, oder ein System, indem die Legislative von in Nadelstreifen gekleideten Personen besetzt ist.

Zum Einwand,
„Luxus“-Fernreisen und -Autos werden im Übrigen bereits besteuert.

Stimmt in sofern nicht, da nicht nach der Buchung über die allgemeinen Geschäftbedingung hinaus
Eine Luxussteuer erhoben wird. Das heißt: Wenn ich eine derartige Reise buche, bin ich über die Gesamtkosten informiert und es obliegt mir, ob ich eine solche Reise mir leisten kann, oder nicht.

Ebenso verhält es sich bei Luxuslimousinen. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass nach den für alle geltende Kfz-Steuer, die sich nach Hubraum, PS und Schadstoffverursachung richtet eine Extrasteuer erhoben wird, nur weil einen Zweit- oder wie viel auch immer Kraftfahrzeuge der Kfz-Halter besitzt. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass der Besitzer eines Rolls-Royce eine Steuer bezahlen muss, weil er mit dem Besitz anzeigt, dass er dazu in der Lage ist.
Und wie verhält es sich bei Oldtimern> Autos also, die in vielen Fällen den Wert eines kleinen Einzimmerappartements überschreitet! Soviel mir bekannt ist, werden diese sogar steuerlich begünstigt. Zumindest ist mir auch hier nicht bekannt, dass ein Besitzer eines derartigen Fahrzeuges, der ja auch anzeigt, dass er finanziell in der Lage, mit einer Luxussteuer belegt ist.

Zur Aussage,
Ziel einer Fremdenverkehrsgemeinde wird es immer sein, so viele Touristen wie möglich in die Gemeinde zu holen. Eine Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für die Kommune ein ziemlich totes Kapital.

Auch diese Einlassung hinkt nicht nur sondern ist eine Verdrehung der Tatsachen! Der Inhaber einer Nebenwohnung, um die korrekte Bezeichnung zu nehmen, zahlt wie der in Hauptwohnung gemeldeten alle kommunalen Abgaben, entsprechend der Inanspruchnahme. Im Gegenteil, durch den Besuch bzw. Benutzung öffentlicher Einrichtungen, von der Tram angefangen bis zum Opernhaus oder Schwimmbädern etc., die er ja durch seine Eintrittsgelder mitfinanziert und die ja nicht wegen den in Nebenwohnung gemeldeten errichtet wurden, trägt er zu einer Kostenminderung teils unrentabler Prestigeprojekte eines sich ein Denkmal setzenden Gemeinderates oder Gemeindefürst bei.
Wenn dann noch behauptet wird die Eigentümer einer Nebenwohnung wären nur selten da, so sollte diese Kommunen erst einmal ihr Verhalten prüfen. Abgesehen, das Nebenwohnungsinhaber die einheimischen Betrieb mit Aufträgen bedenken und somit alleine schon eines Wirtschaftskraft mitbringen, sind es doch diese Haifische die durch ihre Fressgier verhindern, dass solche Wohnungen durch Anverwandte bzw. gute. Bekannte mit einer Wirtschaftkraft genutzt werden können


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