Kein existierender Sozialismus von Alfred

Gustav @, Montag, 08.02.2010 (vor 5721 Tagen) @ Alfred

Eine „Freizeit-Aufwandsteuer gibt es (noch) nicht – das Halten eines Pferdes usw. für den persönlichen Lebensbedarf wäre ein durchaus geeigneter Steuergegenstand für eine örtliche Aufwandsteuer. Hätte allerdings den Nachteil, dass es vorwiegenden Einheimische (und damit Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen) treffen würde. „Luxus“-Fernreisen und -Autos werden im Übrigen bereits besteuert.
Lieber Alfred, da viele Gesinnungsgenossen mit Deinen Ausführungen nicht immer sich zufriedengeben können, muss ich Dir hier ganz besonders dankbar mal lobend ausdrücken, bezüglich der Wahlberechtigten- einer Kommune ist man doch bemüht diesen soviel wie möglich Vorteile zu verschaffen und eine kleine Hetzkampagne gegen die Fremden auszulösen bzw aufrechterhalten. Mit Deiner Bemerkung, dass Luxus-Fernreisen und Autos bereits besteuert würden, da bist Due doch nicht ganz ehrlich mit Dir selbst, denn wo werden diese denn mit einer extra Steuer belegt und veranlagt > Da schreibst Du schon einen echten Schmarren . Der Besitzer einer FeWo zahlt doch sämtliche ihm auferlegten Steuern wie :Haus – und Grundsteuer, Erschließungskostenanteile , Müllabfuhr nach ganzjährigem Tarif. Hier ist anzumerken, dass bezüglich Müllabfuhr viele Einheimische aus Sparsamkeitsgründen extra kleine Mülltonnen für sich in Anspruch nehmen und den Versuch unternehmen ihren Müll, welcher in der eigenen kleinen Tonne keinen Platz mehr hat in die Tonnen der Fewo-Besitzer in deren Abwesenheitszeit stecken, somit das eigene Gebührenaufkommen auf Kosten der Fremden niedrig zu halten. Du findest keinen Zweitwohnungsbesitzer, der auf Kosten der Einheimischen sich drückt die Kosten zu übernehmen, aber über die diskriminierenden Zustände in vielen Fewo-Gemeinden ist die friedliche Nebeneinander-Koexistenz seit Einführung der Zweitwohnungssteuer mehr als gefährdet. Kein Zweitwohnungsbesitzer möchte einer Kommune Nachteile zumuten, aber die Raffgier dieser Kommunen ist unendlich mit einer Portion gehässigem Neid verbunden.

Natürlich verfolgt eine Kommune mit der ZWSt u.a. Lenkungszwecke, das dürfte auch nicht zu beanstanden sein.
Wenn man Lenkungszwecke in Betracht ziehen möchte, dann müssten diese auch ganz offen und ungeschönt verkündet werden, mit der Begründung, dass man diese vielen Fremden im Orte nicht haben möchte, jede Kommune könnte dieses ganz offen und deutlich erkennbar zum Ausdruck bringen.

Genauso wenig wie die Absicht, Einnahmen zu erzielen. Ziel einer Fremdenverkehrsgemeinde wird es immer sein, so viele Touristen wie möglich in die Gemeinde zu holen. Eine Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für die Kommune ein ziemlich totes Kapital.
Hier von totem Kapital zu schreiben ist der größte Blödsinn, wo nimmst denn Du Deine Begründung her> Von totem Kapital eines Investors müsste man die zu Lenkungszwecken erstellten Satzungen bezeichnen, denn mit diesen Grundlagen wird doch unmissverständlich deutlich wohin man diese ungebetenen Bürger einreihen möchte. Nur wenn eine FeWo gekauft wird, diese jedoch nicht selbst genutzt wird, das muss dann noch über einen Vertrag den man mit einer Agentur, was zusätzlich noch mit Kosten verbunden ist, nachweist von der Abzocke zu befreien sei. Je öfter die Eigennutzung desto höher die Besteuerung ist für einen ZWB der klare Beweis, dass man ihn in dieser Kommune nur hereinlassen möchte wenn er dafür so quasi ein Eintrittsgeld oder Bereitschaft zur Abzocke für seine mit nicht gestohlenem Geld investierte Fewo sich aufhalten möchte. Wenn tausende Wochenendpilger derartige Tourismuskommunen stossweise überfluten, so heißt man diese Willkommen, damit die Existenz der Bergbahnen gesichert sei!
Wer sich bei der Errichtung einer Feriensiedlung/von Freizeiteinrichtungen eine „goldene“ Nase holt, ist ein anderes Kapitel.
Es sei auch erwähnenswert, das die vielen Ferienwohnungen in Bayern, die allermeisten von ganz Deutschland, nämlich über 50 000 an der Zahl im Laufe der Zeit ein Investitionsvolumen von über 10 Milliarden als Wirtschaftsleistung betrachtet werden darf. Hinzuzurechnen sind nun die ständig steigenden >Kosten für Hausmeister, Hausverwalter und Handwerksleistungen, nicht berücksichtigt die Erträge von Geschäften wie Möbelindustrie und Gastronomie. Zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen und Konjunkturunabhängikeit sind weitere Merkmale die unberücksichtigt geblieben sind bei einer Bewertung von totem Kapital. Ist dieser Begriff doch der Dummheit mancher Kommentatoren zuzuordnen >
Aber Fremdenverkehrsgemeinden fördern den Tourismus nicht aus selbstlosen Motiven, oder um möglichst viele Touristen in ihre Dorfgemeinschaft – sofern es so was überhaupt noch gibt – zu integrieren.
Integration ist unerwünscht oder gar nicht erstrebenswert>

Die „Ferienwohnungsteuer“ ist nicht mein Hauptanliegen. Das müssen die Gemeinden mit sich selbst abmachen, und es kann durchaus sein, dass sie sich selbst ins Knie schießen, wenn sie die Steuerschraube willkürlich andrehen. Was man aber nicht hinnehmen sollte, sind Steuern, die in verfassungswidriger Weise erhoben werden. Dagegen sollte man sich mit allen zulässigen Mitteln (dazu gehört auch Druck auf die Politik) wehren.
Da muss ich Dir lieber Alfred unumwunden Recht geben, aber viele Politiker ob in Kommunen oder in der Landespolitik und hauptsächlich bei den Kommunalen Verbänden sind dazu viel zu feige oder total arrogant um dieses einzugestehen. In diesem Punkte möchte ich noch erwähnen, dass all diese 10 Milliarden-Investitionen in unserer Bayerischen Heimat geblieben sind, hierfür sollten alle Beteiligten mal etwas mehr Dankbarkeit und Anerkennung zollen, oder wäre es denn besser gewesen diese Finanzmittel ins Ausland zu transferieren> Wie vielen Gaunern und CD- Dieben müsste unsere Uckermark- Kanzlerin mit Millionen Euro ein Angebot unterbereiten um an diese Kapitalfluchtbeträge zu kommen> Auf der einen Seite werden mit Dieben Verträge über Straffreiheit geschlossen und auf der anderen Seite werden ehrlich treusorgende unseriös abgezockt.
Das hat alles mit Sozialismus nichts mehr zu tun> Nein das ist inzwischen willentlich und wissentlich herbeigeführter Eurokommunismus, Allen die etwas ehrlich erarbeitet haben wird das Recht auf Eigentum abgesprochen um eine möglichst gleichmäßige Umverteilung zu gewährleisten. Wenn das DDR-System so nachahmenswert ist, weshalb sagt man dieses dem Volke nicht ins Gesicht> Enteignung und Diskriminierung jener die zur Aufrechterhaltung des Staates beigetragen haben- so darf es nicht weitergehen. Aber das ist nur mit dem dümmlichen Deutschen zu vollbringen. In Bayern hat man über die Einführung der Zweitwohnungssteuer dem Immobilienmarkt für Ferienwohnungen einen Schaden in Höhe von über 2 Milliarden Euro Schaden zugefügt.
Aber eine Neid- oder Sozialismusdebatte lostreten zu wollen, ist in meinen Augen nicht gerade sinnvoll und geht bei der großstädtischen ZWSt an der Sache vorbei. Allenfalls könnte man hier über die Unersättlichkeit der „öffentlichen Hand“ sinnieren.
Wen ich so ein Sozialist wäre würde ich das eben auch so halten!! Großes Lob und Respekt dem Kommentator wird Himbim13
Und um zum real existierenden Sozialismus noch was anzumerken: Wer eine Datsche hatte, zahlte m.W. keine Zweitwohnungsteuer. Also her mit dem real existierenden Sozialismus!
So wie das Bundesverwaltungsgericht die ZWSt (übrigens von Anfang an betrachtet) ist das „Innehaben einer einzigen Wohnung“ dann steuerwürdig, wenn es sich dabei um die nicht vorwiegend genutzte Wohnung (das ist im Allgemeinen die Nebenwohnung) handelt. Der Grund dafür soll sein, dass es sich um einen besonderen, zusätzlichen Aufwand handeln soll, der eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringen soll - da ist der Gedanke zur Luxussteuer allerdings nahe liegend.
Auf Grund der Vorkommnisse der letzten Tage ist die Rechtsstaatlichkeit total in Zweifel zu stellen. Es muss immer wieder die Frage erlaubt sein: Wer setzt denn die Richter am Verwaltungsgericht ein> Von Unabhängigen Urteilen zu berichten ist fast ……………………….Fehlanzeige angebracht. Bestes Beispiel: Eine Gemeinde will Neonazis eine Veranstaltung untersagen, das VG verbietet das Verbot mit Steuergeldern wird ein sündteures Polizeiaufgebot nötig um die Bürger zu schützen!!!>>>>>
Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innehat,
- dieser Zustand ist im Allgemeinen mit der Verwendung finanzieller Mittel verbunden,

Auch dann wenn dieser Bürger ( Student) seinen Unterhalt mit Bafög bestreiten muss.>>>
- bei dem so erbrachten Aufwand handelt es sich nicht um einen „besonderen/zusätzlichen“ Aufwand,
- damit wird keine „besondere/zusätzliche“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck gebracht.

Eine Anmerkung noch:
Zum einen ist mir schon mal nicht klar, warum man eine Zweitwohnung als Nebenwohnung anmelden muss

Bei den Tourismuslobbykommunen braucht sich niemand anzumelden, denn rein vom Katasterauszug werden die Zweitwohnungsbesitzer erfasst und der Steuerbescheid ohne Anfrage zugestellt, dieses oft nach 4 – 5 Jahren rückwirkend.
Dazu wäre es vielleicht interessant, die Leipziger Urteile zu studentischen Nebenwohnungen mal genauer auszuloten. Zum andern ist mir keine Bestimmung bekannt, dass ich eine Zweitwohnung nicht Verwandten oder Bekannten nach Belieben zur Nutzung überlassen darf. Wobei in solchen Fällen die steuerlichen Folgen je nach Satzung sehr unterschiedlich sein können.
Mit wenigen Worten es ist und bleibt eine Diskriminierung!

Um es mal ganz klar zu sagen:
Das Geschrei „Luxussteuer“ und „ungerecht, weil andere Luxusgüter nicht besteuert werden“ und „doppelte Besteuerung“, ist irreführend und versperrt den Blick auf das Wesentliche.
Doppelte oder gar dreifache Besteuerung in Tateinheit ist typisch Bayerische Christlich Soziale Ungerechtigkeit in Vollendung.


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