Teilerfolg in Trier

Tokra @, Samstag, 13.02.2010 (vor 5278 Tagen)

Hallo!

Ich habe jetzt Antwort vom VerwG erhalten. Mein Antrag nach § 80 V VwGO ist zwar abgelehnt worden,

ABER

dem wurde nicht entsprochen, weil "schwierige Rechtsfragen" zu klären sind, so dass im Hauptsacheverfahren "ein Erfolg ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Misserfolg".

Das VerwG ist nämlich meiner Argumentation, dass der Satzung der Stadt Trier eine Regelung die dem § 2a der Satzung der Stadt Mainz entspricht fehlt, gefolgt. Der Fall unterscheide sich damit von der Entscheidung des BVerwG 9 C 6/08. Ob eine Satzung auch ohne diesen Zusatz rechtmäßig sei, sei im Hauptsacheverfahren zu klären.

Ich werde jetzt den Widerspruchsbescheid abwarten und dann Anfechtungsklage erheben. Leider muss ich nun doch erstmal zahlen.


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