Teilerfolg in Trier

Tokra @, Samstag, 13.02.2010 (vor 5045 Tagen) @ Alfred

» Hast Du in Deinem Antrag an das VG auf die anliegenden
» Verfassungsbeschwerden hingewiesen> Wenn ja, was hat das VG dazu gesagt>

Ja ich hab darauf hingewiesen. Darauf sind sie nur im Nebensatz eingegangen, in der Form, dass ja auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären wären.

» Bei der Formulierung der Anfechtungsklage sei vorsichtig. Mittlerweile
» liegen einige Entscheidung von VGs und OVGs vor, die ungerührt besagen:
» „Das Besteuern des Innehabens einer Wohnung, deren Inhaber eine andere
» Wohnung überwiegend nutzt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich“.

Davon bin ich ohnehin ausgegangen. Die Anfechtungsklage wird auf die selben Argumente gestützt werden wie mein Antrag: Der Trier Satzung fehlt ein § 2a der Mainzer Satzung und über den Rest das BVerfG zu entscheiden.

Ah und zwischenzeitlich hat die Stadt im Schriftsatz sogar anklingen lassen, dass sie meine melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen gedenkt, da Hinweise auf ordnungsrechtswidriges Verhalten vorlägen. Die haben wohl nicht verstanden, dass ich grade gegen sie klagen muss eben WEIL ich mich korrekt verhalten hab...


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