Teilerfolg in Trier

Alfred @, Sonntag, 14.02.2010 (vor 5277 Tagen) @ Tokra

» Darauf sind sie nur im Nebensatz eingegangen, in der Form, dass ja auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären wären.
Na, dann wollen wir die mal klären.

» Der Trierer Satzung fehlt ein § 2a der Mainzer Satzung und über den Rest hat das BVerfG zu entscheiden.
Das meinte ich u.a. mit Vorsicht. Die Trierer Satzung ist auch - oder gerade deswegen - mit einem § 2a verfassungswidrig.

» Ah und zwischenzeitlich hat die Stadt im Schriftsatz sogar anklingen lassen, dass sie meine melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen gedenkt, da Hinweise auf ordnungsrechtswidriges Verhalten vorlägen.
Klar, jetzt zeigen sie Dir die Folterinstrumente einer ordentlichen Verwaltung. Du musst also damit rechnen, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Deiner Umgebung "ermitteln" werden. Verletzung der Privatsphäre auf Grund einer haltlosen/willkürlichen Behauptung>
Dagegen würde ich mich entschieden wehren. So in dem Sinn: Da ich mich melderechtskonform verhalte, können diesbezüglich keine Hinweise "auf ordnungsrechtswidriges Verhalten" vorliegen. Je genauer die Registrierung mit Nebenwohnung in Trier Deinen Wohn- und Lebensverhältnissen entspricht, desto lauter kannst Du schreien.
Was mich da interessieren würde, ist die Frage, ob man sich derartigen Unfug überhaupt gefallen lassen muss oder ob sich da was gegen machen lässt (StGB>).


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