Teilerfolg in Trier

Tokra @, Sonntag, 14.02.2010 (vor 5183 Tagen) @ Alfred

» Das meinte ich u.a. mit Vorsicht. Die Trierer Satzung ist auch - oder
» gerade deswegen - mit einem § 2a verfassungswidrig.

Achso jetzt hab ich dich verstanden! Alles klar! Das werd ich natürlich auch klarstellen! Daher ja auch immer der Verweis auf die Verfassungsbeschwerde.

» Klar, jetzt zeigen sie Dir die Folterinstrumente einer ordentlichen
» Verwaltung. Du musst also damit rechnen, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes
» in Deiner Umgebung "ermitteln" werden. Verletzung der Privatsphäre auf
» Grund einer haltlosen/willkürlichen Behauptung>
» Dagegen würde ich mich entschieden wehren. So in dem Sinn: Da ich mich
» melderechtskonform verhalte, können diesbezüglich keine Hinweise "auf
» ordnungsrechtswidriges Verhalten" vorliegen. Je genauer die Registrierung
» mit Nebenwohnung in Trier Deinen Wohn- und Lebensverhältnissen entspricht,
» desto lauter kannst Du schreien.
» Was mich da interessieren würde, ist die Frage, ob man sich derartigen
» Unfug überhaupt gefallen lassen muss oder ob sich da was gegen machen lässt
» (StGB>).

Im Falle einer solchen Ermittlung würde ich nicht ausschlißelich den juristischen, sondern auch den poltischen Weg beschreiten. Kontakte zum Stadtrat sind da und die Welt ist ein Dorf ;).

Du kannst gegen Maßnehmen der Ordnungsbehörden nur sehr eingeschränkt vorgehen leider. Strafrechtlich gibts da eigentlich keine Ansatzpunkte. Nur im Verwaltungsrecht gehts - das Problem ist, im besten Fall hat man dann am Ende ein Urteil in dem steht: Die Stadt hat böse böse gehandelt... Aber Konsequenzen ergeben sich daraus keine.

Ich hab das Schreiben als Drohung verstanden - eine Drohung vor der ich mich nicht zu verstecken brauche mal abgesehen davon. Zu verbergen habe ich nichts. Sollten allerdings tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden, werde ich mich auf Heftigste dagegen wehren! Ich lasse mich nicht ausforschen und noch weniger gern lasse ich mir drohen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion