Ferienwohnung

Rebell @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5589 Tagen) @ Alfred

» Hier nur bezogen auf die Zweitwohnungsteuer:

Auch von der Stadt Sonthofen wird Zweitwohnungssteuer erhoben, Befreiung nur möglich - wenn über Vermietungsagentur ein Vertrag vorgelegt werden kann, der den Beweis liefert, dass keine Eigennutzung möglich ist - also vollkommen vermietet wird!
Bedeutet im Grunde eine diskrimminierende Enteignung!
Ein weitere Möglichkeit zur Befreiung ist möglich wenn das Jahreseinkommen - b. alleinstehend unter € 25.000* bzw. Ehepaare bis € 33 000* nachgewiesen werden kann!
Hier sei angemerkt, dass man in Sonthofen über den Kämmerer Herrn Scheidnagel eine wohlwollende Beurteilung bekommt. Nicht alle Gemeinden sind mit der Geringverdienstgrenze so zugänglich!

*) = Summe der positiven Einkünfte!


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