Ferienwohnung

Rebell @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5635 Tagen) @ Alfred

» trifft diejenigen Wohnungseigentümer besonders hart, die in einem typischen
» Feriengebiet leben und eine Wohnung in dem von ihnen bewohnten Haus oder in
» dessen Nähe für die Vermietung an Feriengäste nutzen. In solchen Fällen

Ha Ha die Einheimischen werden grundsätzlich nicht zur Zweitwohnungssteuer veranlagt, nur ein Nichteinheimischer bekommt einen Steuerbescheid, selbst wenn dieser an über 200 Tagen an Gäste selbst ohne Einschaltung einer AGENTUR vermietet, wird von ihm die volle Zwst verlangt,Beweis: jüngstes Urteil von Scheidegg im Allgäu!
VGH4B081604 v. 18.11.2010


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