Ferienwohnung
» Da die Wohnung zur Einkommenserzielung des Besitzers genutzt wird, darf
» man in solchen Fällen wohl nicht von Enteignung sprechen, schon gar nicht
» von diskriminierender.
Diskriminierend ist es trotzdem, wenn einer Kommune soviel Rechte zugesprochen bekommt und über fremdes Eigentum durch entsprechende Abzocke den Eigentümer bevormunden kann! Im Grunde müsste es einer Kommune egal sein wie eine derartige Wohnung genutzt werden kann. Hier kommt wieder die Sozialistische - dirigistische Denkweise zum Vorschein. Ungleichbehandlung - Selbstbestimmungsrecht mit den Füssen getreten. Wie lange wird es noch dauern bis wir den Status eines DDR- Regimes erreicht haben>
Sympatisannten hierzu gibts an allen Ecken und Enden!
»
» » Ein weitere Möglichkeit zur Befreiung ist möglich wenn das
» Jahreseinkommen ...
» Das hingegen ist eine Befreiung.
» Was soll das "wohlwollend" nun wieder heißen>
Das ist mit wenigen Worten erklärt, denn viele Kommunen sträuben sich die Geringverdienerregelung zu akzeptieren und legen sich quer.
Das Dilemma liegt in erster Linie beim Gesetzgeber, denn schon bei der Verabschiedung dieser Reform wurden Bedenken über diese Murxregelung ignoriert-nur Herrschsuchtsgebahren! Überwachungsstaatsmanieren, Neid- und Missgunst werden hiermit beflügelt, Bürokratieausweitung - an Stelle bürgerfreundliche und wirtschaftsfördernde Maßnahmen - Fehlanzeige!
Große Zustimmung hierfür aus allen Ecken und Enden von Neidern die in userer Gesellschaft stetig zunehmen!
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Eva,
19.02.2010
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Alfred,
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