Ferienwohnung

LionelHutz @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5590 Tagen) @ Eva

» Ich habe vor kurzen eine Wohnung in Sonthofen geerbt und moechte sie als
» Ferienwohnung zur Eigennutzung behalten. Was muss ich jetzt als naechstes
» machen. Ich wohne in Grossbritannnien.

Wenn Du in die Wohnung einziehst um sie dauerhaft bei Gelegenheit zu Nutzen und die Wohnung deine einzige Wohnung in der Bundesrepublik ist, musst Du sie melderechtlich als Deine alleinige Wohnung melden.

Wie es sich mit der Zweitwohnsitzsteuer verhält hängt von der Satzung ab.

Allerdings offenbart sich in diesem Fall ein grundsätzliches Problem der Steuer. Es besteht ein Vollzugsdefizit, weil (für den Fall, dass nach der Satzung eine Steuerpflicht besteht) die Durchsetzung der Steuer alleine von den wahrheitsgemäßen Angaben des Steuerpflichtigen abhängt.


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