Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, was die Zweitwohnsteuer in München betrifft. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Meine Eltern würden eine Wohnung in meinem Namen in München kaufen, auf welche sie ein Nießbrauchrecht eintragen lassen wollen. Meine Frage hierzu wäre nun, ob hierfür Zweitwohnsteuer anfallen würde. Formal bin ich also Eigentümer, verfügungsberechtig wären aber meine Eltern.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 9 C 8.08) würde also keine Zweitwohnsteuer anfallen - aber was ist, wenn ich dann in diese Wohnung einziehe und meinen Eltern Miete bzw. keine Miete bezahle.
Bestünde in diesen Fällen Zweitwohnsteuerpflicht oder nicht>
Irgendwie blicke ich da nicht mehr wirklich durch...
Würde mich über jede Antwort freuen, vielen Dank schon mal und liebe Grüße,
baka
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bakanahito,
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