Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Alfred @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5383 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Was spricht dagegen, München als Hauptwohnung anzumelden und sonst nichts>
Warum o knapp angebunden>
Man könnte die Wohnung z.B. ja auch als alleinige Wohnung registrieren lassen. Aber die Probleme - wenn man sich denn welche machen will - bleiben trotzdem.
Meine Devise:
Immer schön sauber (= ehrlich) bleiben, seine staatsbürgerlichen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen brav erfüllen und darauf verlassen, dass eine fürsorgliche Verwaltung, die ja wirklich nur mein Bestes will, schon alles richten wird.:-)


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