2 Ferienwohnungen, zweimal Zwst.??
Warum überhaupt ZWSt>
Das setzt das Nutzen einer Hauptwohnung voraus.
Die Überlinger Satzung knüpft an des Mederecht an und ist damit der neuen Rechtsprechug unterworfen.
Fragt sich nur, ob sich das "Nicht für den persönlichen Lebensbedarf Nutzen" beweisen lässt.
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FeWo1+2,
04.05.2010
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Alfred,
04.05.2010
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FeWo1+2,
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Rebell,
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FeWo1+2,
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Alfred,
04.05.2010