2 Ferienwohnungen, zweimal Zwst.??

Rebell @, Dienstag, 04.05.2010 (vor 5711 Tagen) @ FeWo1+2

» Unser Hauptwohnsitz ist 40 km von Überlingen entfernt und die Stadt
» unterstellt uns sehr wohl dass wir die FeWo persönlich nutzen, obwohl dass
» zu 75% im Jahr gar nicht möglich ist, da die Wohnung/en ausgebucht sind.
Und die Möglichkeit die Buchungen an einen Vermittler
» abzugeben möchten wir eigentlich ausschließen.

Das ist nach meiner Einschätzung ein Paradefall für Gerichtsentscheidung und zwar bezüglich dem Zwang zu einer Vermittlungsagentur- denn das verstößt grundsätzlich gegen den Gleichheitsgrundsatz, da einheimische Vermieter ohne Agentur und nur Fremde nicht mit Erstwohnsitz gemeldete eine Agentur benötigen um die Anerkennung für Kapitalanlage zur Vermietung erreichen zu können. Da gibt es VG- Richter, welche deratige Satzungen als ungültig behandeln!
Lasst Euch nicht einschüchtern und klagt ! bis zum Bundesverfassungsgericht, denn seit 16.12.2009 - so ein BFH- Urteil wird erstmals Verfassungmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer samtVerstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz infrage gestellt. ( BFH v. 16.12.2009 -II R 67/08)


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