2 Ferienwohnungen, zweimal Zwst.??

Alfred @, Dienstag, 04.05.2010 (vor 5711 Tagen) @ Rebell

» Lasst Euch nicht einschüchtern und klagt !
Kann ich nur beipflichten.

» denn seit 16.12.2009 - so ein BFH- Urteil wird
» erstmals Verfassungmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer samt Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz infrage gestellt. (BFH v. 16.12.2009 -II R 67/08)
Von erstmals kann hier überhaupt keine Rede sein. Bereits 1983 hat das BVerfG die ZWSt-Satzung der Stadt Überlingen für nichtig erklärt. Die Gründe dafür scheinen aber heute, im Zeiten kommunaler Finanznot, nur noch bedingt zu gelten. Und ob der Beschluss des BFH in diesem Fall überhaupt relevant ist, scheint mit mehr als fraglich. Da geht es um Art. 3 in Verbuindung mit Art. 3 GG. M.E. ist der Beschluss des BFH sogar seit Febr. 2010 überholt und hinfällig.


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