2 Ferienwohnungen, zweimal Zwst.??

FeWo1+2 @, Dienstag, 04.05.2010 (vor 5098 Tagen) @ Alfred

» Warum überhaupt ZWSt>
» Das setzt das Nutzen einer Hauptwohnung voraus.
» Die Überlinger Satzung knüpft an des Mederecht an und ist damit der neuen
» Rechtsprechug unterworfen.
» Fragt sich nur, ob sich das "Nicht für den persönlichen Lebensbedarf
» Nutzen" beweisen lässt.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort...
Unser Hauptwohnsitz ist 40 km von Überlingen entfernt und die Stadt unterstellt uns sehr wohl dass wir die FeWo persönlich nutzen, obwohl dass zu 75% im Jahr gar nicht möglich ist, da die Wohnung/en ausgebucht sind. Des Weitern (schreibt man jetzt tatsächlich so :-) ) sind wir selbstständing und haben daher auch keine Zeit.

Da wir jetzt ein Schreiben über eine polizeiliche Anmeldung bezgl. der zweiten FeWo, die bis vor kurzem noch fest vermietet war, bekommen haben besteht Handlungsbedarf. Entweder wir zahlen jetzt für diese Wohnung auch ZWst. oder es gibt eine andere Alternative, die wir bis dato noch nicht gefunden haben. Und die Möglichkeit die Buchungen an einen Vermittler abzugeben möchten wir eigentlich ausschließen.


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