Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

Alfred @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5187 Tagen) @ fb

Für die verfassungswidrige Zweitwohnungsteuer in München ist weniger der Mietvertrag als fast ausschließlich die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung von Bedeutung. Wenn Du Dich für die Wohnung in München mit Nebenwohnung registrieren lässt und die elterliche Wohnung als Hauptwohnung beibehältst, erwacht as Münchener Kassen- und Steueramt zum Leben und wird eine Steuererklärung verlangen. Danach bist Du oder Deine Vater als Inhaber der Wohnung dran. Für Dich dürfte dann allerdings die byaer. Armutsgrenze greifen und die Befreiung von der Stuer möglich sein.

Davon abgesehen: Der Vermieter ist bescheuert, wenn er Dir ein Schreiben geben will, das Du und nicht Dein Vater in der Wohnung wohnst.


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