Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

Alfred @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5187 Tagen) @ fb

» Wie kann denn mein Vater mir die rechtliche Verfügungsbefugnis übertragen>
Indem er sie Dir überlässt. Ich weiß, das klingt absurd, ist aber vom Prinzip her nichts anderes als ein mündlich vereinbarter Mietvertrag. Dein Vater überlässt es Dir, die von ihm (formal) angemietete Wohnung entsprechend Deiner Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung zu nutzen, und selbst bestimmen zu können, wann und wie Du diese nutzt, ob und wann Du dich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen willst. Damit bist Du "Inhaber" der Wohnung.

» Benötigen wir dann eine Art Untervermietungsvertrag>
S.o. - mündliche Vereinbarung zwischen nahen Verwandten sollte genügen.

» Wenn ich die rechtliche Verfügungsbefugnis habe, hätte der Vermieter denn dann noch Ansprüche gegenüber meinem Vater, wenn ich z.B. die Miete nicht zahlen würde>
Ja, denn das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Deinem Vater wäre davon nicht betroffen. Dem Vermieter gegenüber „haftet“ Dein Vater für die Mietzahlung.


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