Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

Alfred @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5269 Tagen) @ fb

» Das liest sich für mich so, dass wir ZWS zahlen müssten.

So versteht es jeder normale Mensch, stimmt aber nicht.

Inhaber einer Wohnung ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung hat. Das ist - üblicherweise - der Mieter. Wenn aber der Mieter (hier: Dein Vater) Dir die Wohnung einschließlich der rechtlichen Verfügungsbefugnis (entgeltlich oder unentgeltlich) „überlässt“, bist Du der Inhaber und nicht mehr Dein Vater.
Nur wenn Die Vater Inhaber der Wohnung bliebe (was letztlich nur ihr beide verbindlich sagen könnt) wäre diese Wohnung u.U. für Deinen Vater eine Zweitwohnung.


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