ZWS, vergessen abzumelden!

Alfred @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5260 Tagen) @ sweeto

» Ich habe am 25.06. einen Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Freising erhalten.
Wenn der Bescheid schon vorliegt, wird es ohne Widerspruch oder Klage wohl nicht abgehen. Die Frist für den Widerspruch ist zu beachten.
Die Schätzung dürfte zu widerlegen, der Auszug nachzuweisen sein. Ob der Nachweis erbracht werden kann, dass die Freisinger Wohnung die Erstwohnung war, wäre von Dir zu prüfen. Je nachdem, was Du stichhaltig beweisen kannst, ergibt sich die ggf. zu zahlende ZWSt.
Die Befreiung nach der bayer. Armutsgrenze gilt erst für Stuerfälle ab 1.1.2010 und muss beantragt werden.

» Es nervt nur, dass diese Beamten einem dadurch so viel wertvolle Zeit rauben...
Ob es sich um Beamte handelt, die da nerven, sei erst mal dahin gestellt. Allerdings dürfte es auch öffentlich Bedienstete und von Stuergeldern Bezahlte nerven, wenn sie wegen der Vergesslichkeit anderer zum Arbeiten getragen werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion