ZWS, vergessen abzumelden!

sweeto @, Mittwoch, 30.06.2010 (vor 5043 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, Lyra & Rebell,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Also: Innerhalb eines Monats kann ich Widerspruch oder unmittelbar Klage einlegen.
Soll ich demnach erstmal Widerspruch einlegen> (es steht dabei (Unterpunkt 1. Widerspruch) "die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlegung des W. eingelegt werden. Wenn ich also W. einlege, habe ich, falls negativer Ausgang, nach 3 Monaten die Möglichkeit Klage einzureichen (nicht, dass mir dieses Rechtsmittel dann fehlt, weil ja erläutert wird W oder unmittelbar K - ich weiß, blöde Frage, aber nur um sicherzugehen)
Ist es also "gut", dass ich noch die Möglichkeit zum Widerspruch habe> Was muss dort drin stehen> Es steht nur zu einer Klage da, was alles gefordert ist: Antrag, Gegenstand etc. Soll selbiges auch in den Widerspruch> Wohl Ja, weil sonst hätte ich wohl wenig Argumente, oder>

Ich soll auch die Steuererklärung unverzüglich nachreichen. Dort soll ich Angaben zur Zweitwohnung machen. Dies gilt dann also für früher> Ich werde dazu eine Anlage geben, welche besagt, dass ich seit April 2007 nicht mehr dort wohne.


» Die Schätzung dürfte zu widerlegen, der Auszug nachzuweisen sein. Ob der
» Nachweis erbracht werden kann, dass die Freisinger Wohnung die Erstwohnung
» war, wäre von Dir zu prüfen. Je nachdem, was Du stichhaltig beweisen
» kannst, ergibt sich die ggf. zu zahlende ZWSt.

Mit dieser Steuererklärung und den Angaben im Mietvertrag ist diese Schätzung ja einfach zu wiederlegen, oder>
Inwiefern nur kann ich diesen Nachweis erbringen> Ein fromloses Schreiben, dass ich dort gewohnt habe, weil dort studiert> Erklärung meiner Eltern/Studienkolegen>

Ein Kollege ist direkt nach mir dort eingezogen. Somit kann ich 1. eine Kündigung des Mietvertrages & 2. Den neuen Mietvertrag meines Kollegen vorweisen...

Noch eine Frage: Wenn ich jetzt Widerspruch/Klage einlege, muss ich ja hoffentlich nicht trotzdem bis zur Frist (28.7.) zahlen (das ist wirklich zu viel Geld), da das Widerspruchsverfahren ja durchaus länger dauern könnte, oder>
Wie hoch sind denn die Erfolgsaussichten bei so etwas> Ich meine der Sachverhalt ist klar, ich habe eigtl. alle Unterlagen...

p.s.: @Alfred - da hast du natürlich Recht, dass Vergesslichkeit/Unachsamkeit auch nervt. Allerdings lernt man daraus, in D alles immer akribisch & korrekt zu machen ;-)


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