Wohnung für Sohn anmieten
» Einige Vermieter verlangen nunmal das die Eltern oder ein Elternteil den Mietvertrag unterschreibt. Natürlich würde sich nur mein Sohn in der Wohnung melden. Wäre es vielleicht besser Mutter und Sohn unterschreiben
» den Mietvertrag>
Also, aus meiner Sicht die beste Variante ist immer:
- Kind unterschreibt Mietvertrag,
- Eltern/ein Elternteil bürgern/bürgt für die Mietzahlung.
Machen die meisten Vermieter mit und ist m.E. gut für die beginnende Selbständigkeit des Kindes.
PS: Überflüssiges habe ich gelöscht.
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mel38,
25.08.2010
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Alfred,
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