Wohnung für Sohn anmieten
» Der Sohn hat sich als Hauptwohnsitz dort gemeldet. Was ich nicht verstehe, dass der alte Wohnsitz nun zum Nebenwohnsitz wird:no: Kann man sich denn nicht komplett abmelden>
Einziger Wohnsitz des Sohnes ist und bleibt München.
Im Melderecht gibt es drei Möglichkeiten für die Registrierung einer Wohnung, als:
1. alleinige Wohnung
2. Hauptwohnung
3. Nebenwohnung
Wer für eine Wohnung mit Hauptwohnung registriert ist, hat zwangsläufig noch mindestens 1 Nebenwohnung.
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mel38,
25.08.2010
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Alfred,
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