Wohnung für Sohn anmieten

Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 5211 Tagen) @ mel38

» Der Sohn hat sich als Hauptwohnsitz dort gemeldet. Was ich nicht verstehe, dass der alte Wohnsitz nun zum Nebenwohnsitz wird:no: Kann man sich denn nicht komplett abmelden>

Einziger Wohnsitz des Sohnes ist und bleibt München.

Im Melderecht gibt es drei Möglichkeiten für die Registrierung einer Wohnung, als:
1. alleinige Wohnung
2. Hauptwohnung
3. Nebenwohnung

Wer für eine Wohnung mit Hauptwohnung registriert ist, hat zwangsläufig noch mindestens 1 Nebenwohnung.


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