Wohnung für Sohn anmieten
» » Einige Vermieter verlangen nunmal das die Eltern oder ein Elternteil den
» Mietvertrag unterschreibt. Natürlich würde sich nur mein Sohn in der
» Wohnung melden. Wäre es vielleicht besser Mutter und Sohn unterschreiben
» » den Mietvertrag>
» Also, aus meiner Sicht die beste Variante ist immer:
» - Kind unterschreibt Mietvertrag,
» - Eltern/ein Elternteil bürgern/bürgt für die Mietzahlung.
» Machen die meisten Vermieter mit und ist m.E. gut für die beginnende
» Selbständigkeit des Kindes.
»
» PS: Überflüssiges habe ich gelöscht.
Ich hätte nochmal eine Frage: Wir mussten jetzt als Eltern den Mietvetrag unterschreiben. Es wurde aber vermerkt das die Wohnung nur von unserem Sohn bewohnt wird. Könnten trotzdem Stuern anfallen>
Viele Grüße, Mel
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mel38,
25.08.2010
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