Wohnung für Sohn anmieten

Himbim13 @, Montag, 27.09.2010 (vor 5649 Tagen) @ Alfred

» » Also auf dem Meldeschein "alleinige Wohnung" ankreuzen.
» Ja
Wer in eine Wohnung einzieht muss dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde anzeigen. Bei der Anmeldung ist die Abmeldung vom letzten Wohnort vorzulegen.

Wer innerhalb einer Gemeinde umzieht braucht in der Regel nur den Umzug zu melden und eine Ummeldung vorzunehmen.
Bei der Umzugsmeldung ist anzugeben, ob er die bisherige Wohnung beibehält.
Behält er seine bisherige Wohnung bei, ist eine der beiden Wohnungen Haupt- und die weitere Wohnung Nebenwohnung.
Für die weitere Wohnung dürften in München Zweitwohnsitzsteuern anfallen, aber nur dann, wenn er die bisherige Wohnung beibehält. Auf die Möglichkeiten einer Befreiung wurde bereits hingewiesen.
Aber warum gibt er denn bei der Ummeldung an, dass er seine bisherige Wohnung beibehalten will>
Wenn Ihr Sohn mal zum Zähneputzen, Mittagessen oder sonstigen Gelegenheiten besuchsweise zu ihnen kommt, geht das keiner Behörde etwas an. Ihr Sohn hat seiner Meldepflicht genüge getan und damit basta.


:-P


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