ZWS Bonn

Alfred @, Freitag, 17.09.2010 (vor 5234 Tagen) @ Himbim13

Na ja, Kühe gedeihen bei Wiederkäuen im Allgemeinen recht gut. Aber es stimmt schon, viel zu machen ist da nicht mehr. Aber es liest auch nicht jeder alle Forumsbeiträge. Deswegen tauchen manche Probleme auch immer wieder neu auf.

Nur auf die ZWSt bezogen:

1. Für Auszubildende/Studenten ist die ZWSt eine temporäre Angelegenheit, der man sich zudem leicht entziehen kann. Bei Verheirateten ist es vergleichsweise ebenso. Bei beiden Fallgruppen genügt die Behauptung, sich am Arbeits-/Studienort vorwiegend aufzuhalten. Für den Nachweis kann man sich (zumindest die Studenten) sogar aufs BVerfG berufen.
Das gleiche BVerfG wird herhalten müssen (hat sich dazu hergegeben>) einer Satzung, die darauf abzielt, im Wesentlichen nur volljährige Alleinstehende zu besteuern, die diskriminierungsfreie Besteuerung eines Studenten zu bescheinigen. Diesbezüglich dürfte der Rechtsweg erschöpft sein. Kann man allenfalls noch dafür streiten, dass die Satzungen so geändert werden, dass der Steuergegenstand rechtlich unbedenklich normiert wird. Wäre in meinen Augen schon ein Fortschritt, denn dann würde die Satzung verständlicher, aber in ihrer Absurdität deutlicher. Aber selbst das wird durch die Gerichtsbarkeit mit feinsinniger, kunstvoller Auslegung verhindert.

2. Bleiben zwei Fallgruppen übrig: Die Inhaber von Ferienzweitwohnungen sowie die volljährigen, alleinstehenden Berufstätigen, wenn an deren Heimatort ZWSt erhoben wird. Da bleibt für die Gerichte noch eine Restmenge, die für ausreichend Beschäftigung sorgen dürfte. Ansonsten erscheint mir auch hier der Rechtsweg (und der Rechtsuchende Bürger) ziemlich erschöpft.

3. Fazit; Die ZWSt ist – bei entsprechender Ausgestaltung – legal. Dahinter verschanzt sich jeder Provinzpolitiker leicht und gerne. Die Legitimität der Steuer ist mehr als zweifelhaft (daran glaubt nur ihr Erfinder) und kann ab Landesebene aufwärts politisch in Frage gestellt werden. Dazu müssten sich vor allen Dingen die Fallgruppen unter 2. bewegen.
Wenn man die ZWSt als Indikator für Polit-/Staatsverdrossenheit erzeugende Maßnahmen versteht, ergeben sich natürlich weitere Möglichkeiten für ein entsprechendes Engagement.


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