ZWS Bonn
Indem sie erklären, dass sie ihre Nebenwohnung als Erstwohnung nutzen (steht dochj schon unter 1.). Die Zweitwohnung bleibt ebenfalls steuerfrei, weil sie die Hauptwohnung ist.
Wenn berufstätig dürfen sie nicht vergessen bei der Einkommensteuererklärung, die Kosten für die Nebenwohnung als Zweitwohnung abzusetzen (doppelte Haushaltsführung).
Das ist so, ich kann nichts dafür.
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