Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 4945 Tagen) @ Gustav

versenden wir die Satzung per Post, Email, Fax
» etc. » erst nach in Kraft treten.
»

» Wenn sie die Satzung vorab einsehen möchten, können Sie gerne im Rathaus
» Miesbach, Rathausplatz 1, 83714 Miesbach, Zimmer Nr.1
» vorbei kommen.

Ja da kann spekuliert werden, die Miesbacher werden genau die gleiche "raffgierige" Satzung beschlossen haben wie die Gemeindehäupter von Feldafing.
Ein ganz klares Zeiche wird hier gesetzt, man möchte die Zweitwohnungsbesitzer so stark strangulieren,denn die Sache mit einer Agentur ist schon gesetzeswidrig und diskriminierend - wenn nun eine Eigentümer bei einer möglichen Eigennutzung von 14 Tagen 25 % der Jahressteuer zu entrichten hat, dann müsste jeder Urlauber der sonst über die Touristikabteilung oder einem Hotel nach 15 Tagen ebenfalls mit einer Zwst. besteuert werden.
Wenn das so nicht der Fall sein sollte, dann ist jeder bescheuert der hier nicht den Klageweg riskiert!
Da kann dann auch ein Zwst- besessene - Landrat nicht mehr helfen!!
Diese Entwicklung kann nur noch begrüßt werden!!


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