Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Dienstag, 30.11.2010 (vor 4925 Tagen) @ Rebell

» Lieber Alfred bist Du Dir da ganz sicher >
So ziemlich.
» Ist Dir denn das BFH Urteil v. 17.2.2010 bekannt>
Nein, es ist - wie man mir gesagt hat - nicht des Lesens wert.

» Der BFH hat entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht:
Das ist nicht nur in Berlin so (s. BVerf-/-verwG). Aber was hat das bitte mit meiner Feststellung zu tun>

» Bei unserer Rechtssprechung ist vieles schon möglich was einem Normalbürger als fast unmöglich erscheint.
Das mag ja stimmen, aber s.o.

» Vielleicht kann auch mal ein Inhaber enteignet werden, es kommt nur daraauf an wie es interpretiert wird >
Im Zusammenhang mit der ZWSt gibt es beim Begriff des Inhabers derzeit (noch) keine Interpretationsmöglichkeit.

» Willst Du damit etwa sagen beinahe sind wir schon wieder soweit>
Nein, dass hatten wir in Deutschland auch nach den Nationalsozialisten – z.B. im real existierenden Sozialismus.

» Die Jagd auf Zweitwohnungsbesitzer ist in vollem Gange !
Die Jagd gilt nicht den Besitzern von Zweitwohnungen sondern einem Teil der Inhaber, von denen wiederum ein Teil Besitzer/Eigentümer sein mag.


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