Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Freitag, 26.11.2010 (vor 4922 Tagen) @ Rebell

» Hier die Steuersätze
» bis Jahres-Kaltmiete ergibt eine Jahres-Zwst.
» ab 1250.- € 110
» ab 1250,01 bis 2500.- € 225
» ab 2500,01 bis 5000.- € 450
» ab 5000,01 bis 10000,- € 900
» ab 10000,01 bis 20000.- € 1800
» ab 20000,01 bis 40000.- € 3600
» ab 40000,01 € 7200
»
» Was hier fehlt ist noch eine Stufe von über 10 000 € Jahressteuer!
Konsequent wären 14.400 ab einer Jahreskaltmiete von mehr als 80.000 EURO.
Wer keine ZWSt zahlen will, darf halt nicht mehr als 1.249,99 EURO pro Jahr ausgeben. Ist doch sozial gedacht.


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