Im Landkreis Miesbach "Seuche" Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Dienstag, 30.11.2010 (vor 4918 Tagen) @ Alfred

» Enteignen kann man allerdings nur die Besitzer, nicht die Inhaber.
Lieber Alfred bist Du Dir da ganz sicher >
Ist Dir denn das BFH Urteil v. 17.2.2010 bekannt>
Der BFH hat entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht:

Bei unserer Rechtssprechung ist vieles schon möglich was einem Normalbürger als fast unmöglich erscheint. Vielleicht kann auch mal ein Inhaber enteignet werden, es kommt nur daraauf an wie es interpretiert wird >
»
» » Es gab doch in Deutschland schon mal einen, hoffentlich nicht sich » wiederholenden Zeitabschnitt, da hat man ...
» Diese Hoffnung ist müssig. So weit brauchen wir in der deutschen Geschichte » gar nicht zurückgehen ...
Willst Du damit etwa sagen beinahe sind wir schon wieder soweit>
Die Jagd auf Zweitwohnungsbesitzer ist in vollem Gange !
Irgend jemanden muss man ja mal verfolgen - solche Sitationen beweisen doch wie wichtig in einem Rechtsstaat die totale Überwachung mit allem Datenmaterial Wert sein kann!!


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